Zwangsvollstreckung / Forderungsmanagement
Bei der Durchsetzung von Forderungen gilt es zunächst, durch ein effektives Forderungsmanagement eine nachdrückliche Geltendmachung gegenüber dem Schuldner zu erreichen. Mit der Erlangung eines Urteils ist aber in der heutigen Zeit oft erst der halbe Weg zum Erfolg gegangen. Erst wenn die Gegenpartei Ihren Anspruch auch wirklich erfüllt hat, haben Sie ihr Ziel erreicht. Nach dem Erstreiten eines stattgebenden Urteils muss daher bei Zahlungsansprüchen der darin enthaltene Zahlungsanspruch auch tatsächlich durchgesetzt werden. Dies geschieht im Wege der so genannten Zwangsvollstreckung. Hierdurch kommen Sie an ihr Geld.
Wir bieten für die Bearbeitung der Forderungen unserer Mandanten eine kompetente und effiziente Lösung an. Die Leistungsfähigkeit und die Bilanzen vieler Unternehmen werden durch Forderungsausfälle belastet. Für die Unternehmen ergeben sich erhebliche Risiken und Belastungen, da beim Forderungs- einzug auch dem Wunsch der Kunden nach flexiblen Zahlungsmodalitäten Rechnung getragen werden muss.
Wir haben es uns daher zur Aufgabe gemacht, im Bereich der Zwangsvollstreckung sämtliche Aufgaben wahrzunehmen, also den Forderungseinzug unter Ausschöpfung aller gesetzlichen Möglichkeiten einzuleiten und zu überwachen.
Der anwaltliche Forderungseinzug garantiert die Befriedigung der Gläubigerinteressen bei gleichzeitiger seriöser Behandlung der Schuldner. Durch unsere Beauftragung entfallen für den Gläubiger die Kosten für die Unterhaltung einer eigenen Mahn- oder auch Rechtsabteilung.
Die Kostenerstattung ist durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich geregelt. Daher müssen die Gläubiger in der Regel keine Rechtsstreitigkeiten um die Erstattungsfähigkeit befürchten.