Ehe- und Familienrecht
Das Rechtsgebiet des Familienrechts betrifft vor allem im privaten Lebensbereich die Ausgestaltung von Rechtsbeziehungen in persönlicher aber auch wirtschaftlicher und vermögensrechtlicher Hinsicht zum anderen Lebenspartner oder Verwandten. Unser Referat “familie / vorsorge / erbe” setzt bewusst darüber hinaus zunächst an den unterschiedlichen Lebensphasen jedes einzelnen an, wie der Zeit, in welcher man selbst wirksame Entscheidungen treffen kann, während der Zeitphase einer etwaigen Geschäftsunfähigkeit und für die Zeit nach dem Tod. Das Referat bietet daher eine ganzheitliche praxisorientierte Beratung und Vertretung in den wesentlichen Lebensbereichen jedes einzelnen.
Wir setzen bei der wirtschaftlichen Problemstellung an. Das know-how unserer spezialisierten Kollegen ermöglicht es uns vor allem für Unternehmer und Selbständige, kreative und wissenschaftlich fundierte Lösungen anzubieten.
Bei allen Lösungen orientieren wir uns an den individuellen Zielvorstellungen des Mandanten unter Beachtung ethischer Grundsätze wie Familienfrieden, Eltern-Kind-Verhältnis, persönliche Zufriedenheit und materielle Gerechtigkeit.
Eherecht
- Scheidung
- Unterhalt
- Vermögensauseinandersetzung / Güterrecht / Zugewinn
- Versorgungsausgleich
- Kindschaftsrecht / Elterliche Sorge / Umgang / Kindesentführung
- Hausrat
- Ehevertrag / Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen
Recht der Lebenspartnerschaft
Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- Vertragliche Gestaltung der Rechte und Pflichten der Partner
- Vermögensauseinandersetzung
- Betreuungsunterhalt
Recht der Alleinerziehenden