Handels- und Gesellschaftsrecht
Das Handels- und Gesellschaftsrecht zählt zu den wichtigsten rechtlichen Grundlagen unseres Wirtschaftslebens.
Gesellschaften aller Rechtsformen, ob GmbH oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Aktiengesellschaft oder GmbH & Co. KG, müssen zahlreiche Vorschriften beachten. Von der Gründung über die Rechte der Gesellschafter bis zur Abwicklung ist vieles durch Gesetze und Gerichtsurteile vorgegeben. Durch sinnvolle Gestaltung von Gesellschaftsverträgen können viele Probleme im Vorfeld vermieden werden.
Wir beraten Sie in Gestaltungsfragen zu den Personengesellschaften (GbR, stille Gesellschaft, KG) sowie den Kapitalgesellschaften (GmbH und AG). Außerdem beraten wir Sie in Fragen der
- Rechtsformwahl und Gründung von Gesellschaften
- Individuelle Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Geschäftsführerverträgen, Geschäftsordnungen
- Kapitalmaßnahmen
- Umstrukturierung von Unternehmen
- Beratung von Gesellschaften, Gesellschaftern, Organen und Organmitgliedern
- Rechtliche Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen
- Rechtliche Beratung bei Kapitalaufbringungs und -erhaltungsmaßnahmen
- Nationale und internationale Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture)
- Beendigung von Gesellschaften/Liquidationen
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Beratung beim Kauf und Verkauf von Handelsgeschäften, Unternehmen und Firmenbeteiligungen - insbesondere aus Insolvenzverfahren.
Die Beratung von Gesellschaftern in der vorbeugenden Gestaltung von Gesellschafterdarlehen sowie vergleichbaren Leistungen einschließlich von deren Besicherung sowie des Timings von deren anfechtungssicherer Rückforderung gehören ebenso zu unseren Beratungsleistungen.