Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentümer zu sein, bedeutet immer Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu sein.
Wir beraten und betreuen Wohnungseigentümergemeinschaften, Hausverwalter und einzelne Wohnungseigentümer bei Problemen, Streitigkeiten und gerichtlichen Auseinandersetzungen innerhalb der Gemeinschaft und bei Auseinandersetzungen mit der Verwaltung.
Im Wohnungseigentumsrecht liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit in der Beratung und Vertretung:
- über die Rechte und Pflichten der einzelnen Wohnungseigentümer,
- der ordnungsgemäßen Verwaltung durch die Wohnungseigentümer,
- der Durchsetzung offener Wohngeldforderungen und Sonderumlagen, des Wirtschaftsplans und der Jahresabrechnung,
- Beratung bei der Beschlussfassung
- Umsetzung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft,
- Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft,
- Bauliche Veränderungen
- Instandhaltung
- Beratung, was Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum ist,
- Beratung bei streitigen Verwalterbestellungen oder -abberufungen
- der Aufgaben und Befugnisse des Verwalters für die Gemeinschaft und der Wohnungseigentümer
- über Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer und des Verwalters,
- der Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum,
- in der Insolvenz des Wohnungseigentümers