Verbraucherinsolvenzrecht
Im Verbraucherinsolvenzrecht liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit in der Beratung und Einleitung von Verbraucherinsolvenzverfahren für überschuldete Privatpersonen, Selbständige und Klein-gewerbetreibende.
Unser Ziel ist es, denjenigen die notwendige juristische Hilfe zu geben, die in die Situation der Überschuldung geraten sind. Mit einer individuellen und persönlichen Beratung helfen wir Ihnen auf dem Weg zur Restsschuldbefreiung und begleiten Sie durch das Verbraucherinsolvenzverfahren, vom außergerichtlichen Einigungsversuch über das gerichtliche Schuldenbereinigungsplanverfahren, im Insolvenzverfahren bis zur Restschuldbefreiung.
Unsere Tätigkeit umfasst u.a. die Durchführung des
- außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren,
- die Erstellung des Vermögensverzeichnisses,
- die Erstellung von Schuldenbereinigungsplänen,
- die Erstellung von Insolvenzanträgen
Wir beraten und vertreten Gläubiger in Insolvenzverfahren bei
- Forderungsanmeldungen
- der Durchsetzung von Gläubigerrechten im Insolvenzverfahren
- der Verwertung von Sicherheiten
- der Geltendmachung von Aussonderungsrechten und Absonderungsrechten
- bei Insolvenzanfechtungen