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Arbeitsrecht

Sowohl im Individualarbeitsrecht als auch im kollektiven Arbeitsrecht beraten wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die mit arbeitsrechtlichen Problemen konfrontiert werden, in folgenden Rechtsbereichen:

  • Arbeitsgerichtsverfahren
  • Außergerichtliche Beratung und Vertretung bei Vertragsverhandlungen
  • Beratung und Vertretung von Vorständen und Geschäftsführern
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Insolvenzarbeitsrecht
  • Interessenausgleichs- und Soziaplangestaltung
  • Restrukturierungen
  • Tarifverhandlungen und Tarifrecht
  • Umstrukturierungen

Unsere Tätigkeit beginnt mit der Beratung bei Vertragsverhandlungen und geht über Vertretung und Beratung bei betrieblichen Auseinandersetzungen bis zu der Vertretung in arbeitsrechtlichen Gerichtsverfahren.

Darüber hinaus beraten wir auch Unternehmen im Rahmen von Übernahmen, Umwandlungen und Restrukturierungen sowie Personalabbau und die Schließung von Standorten. Dabei verhandeln wir auch auf Seiten der Unternehmer mit dem Betriebsrat, den Gewerkschaften und entwerfen hierfür notwendige Vereinbarung, wie zum Beispiel Tarifvertrag, Interessen-ausgleich, Sozialplan etc.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Tätigkeit im Bereich des Insolvenzarbeitsechts. Hier beraten und vertreten wir Insolvenzverwalter bei den notwendigen arbeitsrechtlichen Fragen im Rahmen der Fortführung, Abwicklung von Insolvenzverfahren und genauso Arbeitnehmer und Betriebsräte, die durch die Insolvenz ihres Unternehmens betroffen sind.

Kontaktinformationen

Epplestraße 23 / 70597  Stuttgart-Degerloch
Telefon +49 (0)711 - 164 24 0
Telefax +49 (0)711 - 164 24 24
E-Mail info@maier-anwaltskanzlei.de
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