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Allgemeines Zivilrecht

Das Allgemeine Zivilrecht umfasst im Grunde sämtliche Verträge zwischen Unternehmen und Privatpersonen. Wenn Sie also Fragen zu einem Vertrag haben, egal welcher Vertragstyp, oder wissen möchten, ob Sie z. B. von einem Vertrag zurücktreten können, fallen diese und ähnliche Fragen unter das Allgemeine Zivilrecht, sofern sie nicht speziellen Rechtsgebieten zugeordnet sind. Wir beraten
Sie insbesondere in den Bereichen:

  • Allgemeines Vertragsrecht
  • Mängelgewährleistung
  • Unerlaubte Handlungen
  • Vertragliche Haftung
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Vertragsgestaltung

Das Kaufrecht stellt hierbei mit seinen vielfältigen Problemfeldern den Kernpunkt des Allgemeinen Zivilrechts dar. Insbesondere im Zusammenhang mit Mängeln der Kaufsache, sei es ein Fahrzeug oder eine Immobilie, können eine Vielzahl von Streitigkeiten entstehen, bei denen wir Ihnen beratend zur Seite stehen.

Sie kaufen z. B. ein neues Fahrzeug und lassen dieses finanzieren. Das Fahrzeug hat nach einer gewissen Zeit Mängel und sie wollen die Verträge rückgängig machen. Oder die lang erträumten vier Wände haben diverse Mängel, die Ihnen bei der Unterzeichnung des notariellen Vertrags verschwiegen wurden.

Diese und ähnliche Fragen lassen sich durch eine fundierte und intensive Bearbeitung des Falls durch einen oder mehrere Sachbearbeiter - auch referatsübergreifend - am effektivsten lösen.

Nicht zuletzt in der heutigen Zeit ist besondere Kenntnis bei der Vertragsgestaltung von immenser Bedeutung. Denn eine sorgfältige und „voraussehende“ Vertragsausarbeitung kann künftige rechtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien verhindern und somit viel Zeit und Geld ersparen. Bei der Vertragsgestaltung gilt es, kreative, aber auch rechtssichere Lösungen zu finden, um in der Zukunft ein optimales und friedliches Miteinander der Parteien zu ermöglichen.

Kontaktinformationen

Epplestraße 23 / 70597  Stuttgart-Degerloch
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