Vorsorge- und Betreuungsrecht
Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln und Entscheidungen für sich treffen kann. In diesem Fall haben auch die nächsten Angehörigen, seien es Ehegatten oder Kinder, nicht automatisch das Recht, für einen als Betroffenen zu handeln. Für einen Volljährigen können die Angehörigen oder andere Vertrauenspersonen nur in zwei Fällen entscheiden oder Erklärungen abgeben: entweder aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht oder wenn sie gerichtlich bestellter Betreuer sind.
Hier setzt das Rechtsgebiet des Vorsorgerechts an, welches bei uns bewusst in das Referat “familie / vorsorge / erbe” eingegliedert wurde, damit eine ganzheitliche praxisorientierte Beratung und Vertretung in diesem potentiellen Lebensbereich jedes einzelnen ermöglicht wird.
Unter Federführung von Rechtsanwältin Martina Richter, Fachanwältin für Erbrecht und für Familienrecht, arbeiten wir vor allem bei Überschneidungen zu gesellschafts- und bankrechtlichen Fragen im Team unter Beachtung steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Gesichtspunkte.
Wir setzen bei der wirtschaftlichen Problemstellung an. Das know-how unserer spezialisierten Kollegen ermöglicht es uns vor allem für Unternehmer und Selbständige, kreative und wissenschaftlich fundierte Lösungen anzubieten.
Bei allen Lösungen orientieren wir uns an den individuellen Zielvorstellungen des Mandanten unter Beachtung ethischer Grundsätze wie Familienfrieden, Eltern-Kind-Verhältnis, persönliche Zufriedenheit und materielle Gerechtigkeit.
Erstellung einer „Vorsorgemappe“
- Umfassende vorsorgende individuelle Gestaltung für den Fall der eigenen Geschäftsunfähigkeit und/oder des Todesfalls zur Vermeidung einer gesetzlichen Betreuung
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
- Gestaltung individueller Regelungen
- Kontrolle der Bevollmächtigten
Beratung und unterstützende Vertretung von Bevollmächtigten und Betreuern
Beratung und Unterstützung von Angehörigen geschäftsunfähiger, betreuter Menschen.