Erbrecht und Nachfolgeregelungen
Das Rechtsgebiet des Erbrechts wurde in unser Referat ”familie / vorsorge / erbe” eingegliedert. Aufgrund den Bezügen und erforderlichen Fachkenntnissen zu den weiteren Rechtsgebieten des Familien- und Vorsorgerechts kann damit eine ganzheitliche praxisorientierte Beratung und Vertretung bei allen erbrechtlichen Problemstellungen erzielt werden.
Unter Federführung von Rechtsanwältin Martina Richter, Fachanwältin für Erbrecht und für Familienrecht, arbeiten wir vor allem bei Überschneidungen zu gesellschafts- und bankrechtlichen Fragen im Team unter Beachtung steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Gesichtspunkte.
Wir setzen bei der wirtschaftlichen Problemstellung an. Das know-how unserer spezialisierten Kollegen ermöglicht es uns vor allem für Unternehmer und Selbständige, kreative und wissenschaftlich fundierte Lösungen anzubieten.
Bei allen Lösungen orientieren wir uns an den individuellen Zielvorstellungen des Mandanten unter Beachtung ethischer Grundsätze wie Familienfrieden, Eltern-Kind-Verhältnis, persönliche Zufriedenheit und materielle Gerechtigkeit.
Erbrecht
- Entwerfen von Testamenten und sonstigen letztwilligen Verfügungen unter besonderer Berücksichtigung des Pflichtteilsrechts
- Entwicklung von Vermögenstransferplanungen für die Familie
- Beratung von alleinerziehenden bezüglich des Vermögens oder Nachlasses minderjähriger Kinder und des Schutzes vor ungewolltem Zugriff Dritter (wie z.B. des geschiedenen Ex-Gatten)
Nachlassabwicklung
- Was ist beim Todesfall zu regeln?
- Unterstützung und Vertretung bei Sicherung und Durchsetzung des Nachlasses
- Unterstützung bei der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
- Vertretung im Erbscheinsverfahren
- Unterstützung bei Anfertigung der Erbschaftssteuererklärung
Pflichtteilsrecht
- Unterstützung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
Testamentsvollstreckung
Erbauseinandersetzung/ Vermögensauseinandersetzung
- Beratung und Unterstützung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Vermögensauseinandersetzungen, insb. bei Erbengemeinschaften
Unternehmensnachfolge
- Regelung gesellschaftsrechtlichen Nachfolgeproblematiken des eigenen Unternehmens oder Firma unter optimaler steuerlicher Gestaltung
Zu diesen Themen finden auch Seminare in unseren Kanzleiräumen statt.