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Bank- und Kreditsicherheitenrecht

Wir beraten Sie umfassend auf dem Gebiet des Bank- und Kreditsicherheitenrechts. Die Tätigkeitsschwerpunkte unserer Kanzlei liegen dabei auf folgenden Teilbereichen:

  • Beratung im Zusammenhang mit der Bestellung, Strukturierung und Verwertung von Kreditsicherheiten
  • Durchsetzung von Rückgriffsansprüchen gegen Dritte (z.B. falls Sie als Bürge in Anspruch genommen werden)
  • Verhandlungen mit Kreditinstituten im Zusammenhang mit Umschuldungen, Sanierungen o.ä. und den damit erforderlichen Umstrukturierungen bzw. Verwertungen von Sicherheiten

Insbesondere Gesellschafter bzw. Gesellschafter-Geschäftsführer von juristischen Personen sollten bereits bei dem Abschluss von Kreditverträgen mit Banken ein besonderes Augenmerk auf die Art und den Umfang der von ihnen persönlich zu bestellenden (Dritt-) Sicherheiten richten, da diese im Falle von deren Verwertung zu einer existenziellen Bedrohung werden können.

Im Falle der Verwertung von Kreditsicherheiten durch Banken vertreten wir Sie gerne gegenüber Kreditinstituten oder sonstigen Sicherungsnehmern. Häufig kann hier ein erheblicher Einfluss auf die Art und Weise sowie der Reihenfolge der Verwertung im Falle mehrerer bestellter Kreditsicherheiten genommen und dadurch ein wirtschaftlicher Vorteil für den Sicherheitengeber erreicht werden.

Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne im Zusammenhang mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Insolvenzverwaltern, sofern Sie selbst – für Kredite eines Dritten – Sicherheiten ge- bzw. bestellt haben.

Kontaktinformationen

Epplestraße 23 / 70597  Stuttgart-Degerloch
Telefon +49 (0)711 - 164 24 0
Telefax +49 (0)711 - 164 24 24
E-Mail info@maier-anwaltskanzlei.de
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