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Zwangsvollstreckung / Forderungsmanagement

Bei der Durchsetzung von Forderungen gilt es zunächst, durch ein effektives Forderungsmanagement eine nachdrückliche Geltendmachung gegenüber dem Schuldner zu erreichen. Mit der Erlangung eines Urteils ist aber in der heutigen Zeit oft erst der halbe Weg zum Erfolg gegangen. Erst wenn die Gegenpartei Ihren Anspruch auch wirklich erfüllt hat, haben Sie ihr Ziel erreicht. Nach dem Erstreiten eines stattgebenden Urteils muss daher bei Zahlungsansprüchen der darin enthaltene Zahlungsanspruch auch tatsächlich durchgesetzt werden. Dies geschieht im Wege der so genannten Zwangsvollstreckung. Hierdurch kommen Sie an ihr Geld.

Wir bieten für die Bearbeitung der Forderungen unserer Mandanten eine kompetente und effiziente Lösung an. Die Leistungsfähigkeit und die Bilanzen vieler Unternehmen werden durch Forderungsausfälle belastet. Für die Unternehmen ergeben sich erhebliche Risiken und Belastungen, da beim Forderungs- einzug auch dem Wunsch der Kunden nach flexiblen Zahlungsmodalitäten Rechnung getragen werden muss.

Wir haben es uns daher zur Aufgabe gemacht, im Bereich der Zwangsvollstreckung sämtliche Aufgaben wahrzunehmen, also den Forderungseinzug unter Ausschöpfung aller gesetzlichen Möglichkeiten einzuleiten und zu überwachen.

Der anwaltliche Forderungseinzug garantiert die Befriedigung der Gläubigerinteressen bei gleichzeitiger seriöser Behandlung der Schuldner. Durch unsere Beauftragung entfallen für den Gläubiger die Kosten für die Unterhaltung einer eigenen Mahn- oder auch Rechtsabteilung.

Die Kostenerstattung ist durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich geregelt. Daher müssen die Gläubiger in der Regel keine Rechtsstreitigkeiten um die Erstattungsfähigkeit befürchten.

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Zwangsverwaltung / Zwangsversteigerung

Die Zwangsverwaltung ist in den §§ 146 - 161 ZVG und in der Zwangsverwalterverordnung (ZwVwV) geregelt. Neben der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek und der Zwangsversteigerung ist dies die dritte Art der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen.

Mit der Zwangsverwaltung, die auf Anordnung eines dinglichen Gläubigers, jedoch auch eines persönlichen Gläubigers erfolgen kann, wird das Ziel verfolgt, Nutzungen aus der Immobilie, insbesondere Mieten und Pachten, zu erzielen ohne dass der Eigentümer diese selbst vereinnahmen kann. Ferner können im Rahmen der Zwangsverwaltung auch Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Immobilie durch den Zwangsverwalter durchgeführt werden.

Demgemäß ist es die Aufgabe des Zwangsverwalters, das unter Zwangsverwaltung stehende Objekt ordnungsgemäß, also bestmöglich im Interesse der Gläubiger zu verwalten, instandzuhalten bzw., sofern notwendig, instandzusetzen, Leerstände zu vermieten und die Mieten zu vereinnahmen.

Da in vielen Fällen komplizierte juristische Problemstellungen auftreten, liegt es nahe, in diesen Fällen einen erfahrenen Rechtsanwalt zu beauftragen.

Aufgrund unserer jahrelangen Tätigkeit im Bereich der Insolvenzverwaltung ist es uns der Umgang und die Befassung mit Immobilien bestens geläufig. Auch die Auseinandersetzung mit Mietern, ggf. auch dem Eigentümer und sonstigen Dritten gehört zu unseren ständigen Tätigkeiten.

Wir verwalten derzeit sowohl Wohn- als auch Gewerbeimmobilien unterschiedlichster Größenordnung und Gestalt. Entsprechend dem jeweiligen Teilungsplan nehmen wir, soweit die erzielten Mieten nicht zu einem bestimmten Zweck benötigt werden, möglichst frühzeitig und umfassend Ausschüttungen an die Gläubiger vor.

Die Bestellung zum Zwangsverwalter erfolgt durch mehrere Amtsgerichte im Raum Stuttgart.

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Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentümer zu sein, bedeutet immer Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu sein.

Wir beraten und betreuen Wohnungseigentümergemeinschaften, Hausverwalter und einzelne Wohnungseigentümer bei Problemen, Streitigkeiten und gerichtlichen Auseinandersetzungen innerhalb der Gemeinschaft und bei Auseinandersetzungen mit der Verwaltung.

Im Wohnungseigentumsrecht liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit in der Beratung und Vertretung:

  • über die Rechte und Pflichten der einzelnen Wohnungseigentümer,
  • der ordnungsgemäßen Verwaltung durch die Wohnungseigentümer,
  • der Durchsetzung offener Wohngeldforderungen und Sonderumlagen, des Wirtschaftsplans und der Jahresabrechnung,
  • Beratung bei der Beschlussfassung
  • Umsetzung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft,
  • Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft,
  • Bauliche Veränderungen
  • Instandhaltung
  • Beratung, was Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum ist,
  • Beratung bei streitigen Verwalterbestellungen oder -abberufungen
  • der Aufgaben und Befugnisse des Verwalters für die Gemeinschaft und der Wohnungseigentümer
  • über Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer und des Verwalters,
  • der Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum,
  • in der Insolvenz des Wohnungseigentümers

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Vorsorge- und Betreuungsrecht

Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln und Entscheidungen für sich treffen kann. In diesem Fall haben auch die nächsten Angehörigen, seien es Ehegatten oder Kinder, nicht automatisch das Recht, für einen als Betroffenen zu handeln. Für einen Volljährigen können die Angehörigen oder andere Vertrauenspersonen nur in zwei Fällen entscheiden oder Erklärungen abgeben: entweder aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht oder wenn sie gerichtlich bestellter Betreuer sind.

Hier setzt das Rechtsgebiet des Vorsorgerechts an, welches bei uns bewusst in das Referat “familie / vorsorge / erbe” eingegliedert wurde, damit eine ganzheitliche praxisorientierte Beratung und Vertretung in diesem potentiellen Lebensbereich jedes einzelnen ermöglicht wird.

Unter Federführung von Rechtsanwältin Martina Richter, Fachanwältin für Erbrecht und für Familienrecht, arbeiten wir vor allem bei Überschneidungen zu gesellschafts- und bankrechtlichen Fragen im Team unter Beachtung steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Gesichtspunkte.

Wir setzen bei der wirtschaftlichen Problemstellung an. Das know-how unserer spezialisierten Kollegen ermöglicht es uns vor allem für Unternehmer und Selbständige, kreative und wissenschaftlich fundierte Lösungen anzubieten.

Bei allen Lösungen orientieren wir uns an den individuellen Zielvorstellungen des Mandanten unter Beachtung ethischer Grundsätze wie Familienfrieden, Eltern-Kind-Verhältnis, persönliche Zufriedenheit und materielle Gerechtigkeit.

Erstellung einer „Vorsorgemappe“

  • Umfassende vorsorgende individuelle Gestaltung für den Fall der eigenen Geschäftsunfähigkeit und/oder des Todesfalls zur Vermeidung einer gesetzlichen Betreuung

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

  • Gestaltung individueller Regelungen
  • Kontrolle der Bevollmächtigten

Beratung und unterstützende Vertretung von Bevollmächtigten und Betreuern

Beratung und Unterstützung von Angehörigen geschäftsunfähiger, betreuter Menschen.

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Verbraucherinsolvenzrecht

Im Verbraucherinsolvenzrecht liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit in der Beratung und Einleitung von Verbraucherinsolvenzverfahren für überschuldete Privatpersonen, Selbständige und Klein-gewerbetreibende.

Unser Ziel ist es, denjenigen die notwendige juristische Hilfe zu geben, die in die Situation der Überschuldung geraten sind. Mit einer individuellen und persönlichen Beratung helfen wir Ihnen auf dem Weg zur Restsschuldbefreiung und begleiten Sie durch das Verbraucherinsolvenzverfahren, vom außergerichtlichen Einigungsversuch über das gerichtliche Schuldenbereinigungsplanverfahren, im Insolvenzverfahren bis zur Restschuldbefreiung.

Unsere Tätigkeit umfasst u.a. die Durchführung des

  • außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren,
  • die Erstellung des Vermögensverzeichnisses,
  • die Erstellung von Schuldenbereinigungsplänen,
  • die Erstellung von Insolvenzanträgen

Wir beraten und vertreten Gläubiger in Insolvenzverfahren bei

  • Forderungsanmeldungen
  • der Durchsetzung von Gläubigerrechten im Insolvenzverfahren
  • der Verwertung von Sicherheiten
  • der Geltendmachung von Aussonderungsrechten und Absonderungsrechten
  • bei Insolvenzanfechtungen

Kontaktinformationen

Epplestraße 23 / 70597  Stuttgart-Degerloch
Telefon +49 (0)711 - 164 24 0
Telefax +49 (0)711 - 164 24 24
E-Mail info@maier-anwaltskanzlei.de
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