Mietrecht, Gewerberaum
Wir beraten und vertreten wir Sie in allen Fragen des Gewerberaummietrechts. Hier gilt es zu beachten, dass der Vertragsfreiheit im Gewerberaummietrecht kaum Grenzen gesetzt sind. Der Gewerbemieter genießt nicht den Schutz der Wohnraumvorschriften des BGB.
So sind im Unterschied zum Wohnraummietrecht die Bestimmungen über den Kündigungsschutz bei unbefristeten Mietverträgen und den Bestandsschutz bei Zeitmietverträgen ebenso ausgeschlossen wie die Sozialklausel und der spezielle Räumungsschutz des Wohnraummieters. Mieterhöhungen können während des laufenden Mietverhältnisses nicht erfolgen, wenn beide Seiten darüber keine Vereinbarung getroffen haben.
In diesem Bereich bieten wir Ihnen insbesondere Beratung und Vertretung bei
- Erstellung und Ausarbeitung von Gewerberaummietverträgen
- Fragen zur Vertragsdauer
- Kündigungsfristen
- Mietmängel
- Fragen zu Konkurrenz- und Wertsicherungsklauseln
- gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Ansprechpartner:
Maximilian von Gaisberg,
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht