Die angemeldeten Forderungen der Sozialversicherungsträger wurden bisher nicht geprüft, da eine Änderung des zugrundeliegenden Prüfungsberichts der Deutschen Rentenversicherung zu erwarten war. Dieser liegt nunmehr vor und wird wohl demnächst versandt.

 

Sobald darauf beruhende geänderte Forerungsanmeldungen vorliegen, kann die Forderungsprüfung stattfinden.

Nach der derzeitigen Hochrechnung können die Gläubiger mit einer sehr hohen Quote rechnnen.

 

Ergänzung v. 8.3.17

Mit Beschluss des AG Stuttgart v. 22.12.16 wurde die Restschuldbefreiung angekündigt.

 

Mit weitedr4em Beschluss v. 11.1.17 wurde, da die festgestellten Insolvenzforderungen gem.

§§ 38 und 39 Inso sowie die Verfahrenskosten befriedigt wurden, die vorzeitige Restschuldbefreiung angekündigt und mit weiterem Beschluss v. 9.2.17 auch erteilt Diese wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 22.3.12. eine Forderung gegen den Schuldner hatten; die gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht amgemeldet haben.

 

Damit kann das Insolvenzverfahren endgültig abgeschlossen werden. Mein Amt und meine Zuständigkeit haben geendet.

Kontaktinformationen

Epplestraße 23 / 70597  Stuttgart-Degerloch
Telefon +49 (0)711 - 164 24 0
Telefax +49 (0)711 - 164 24 24
E-Mail info@maier-anwaltskanzlei.de
Zum Seitenanfang