AG Aalen AZ. 4 IN 193/10

 

Eigeninsolvenzantrag v. 11.5.2010

Der Geschäftsbetrieb war bereits zum 31.12.2009 eingestellt worden.

18.5.2010  RA Hemmerling zum vorl. (schwachen) Insolvenzverwalter bestellt.

 

24.8.10  Insolvenzeröffnung

Aufgrund von Uregelässigkeiten in anderen Verfahren wurde am 16.6.2015 der Unterzeichner zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt.

Mit weiterem Beschluss v.10.11.15 wurde der bisherige Verwalter aus wichtigem Grund entlassen und der Unterzeichner zum neuen Insolvenzverwalter bestellt. Die von mir übernommene Insolvenzmasse bestand aus einem Bankguthaben in Höhe von € 43.005,85.

 

Zur Insolvenztabelle waren bereits festgestellt gem § 38Inso € 2.209.401,57

 

Dies ergibt rechnerisch eine Quote von 1-1,5%.

Ein Zeitpunkt für die Einreichung der Schlussrechnung ist leider derzeit nicht absehbar, da noch Prüfungen laufen.

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