Insolvenzeröffnung 20.11.13
Auf die gestgestellten Insolvenzforderungen § 38 Inso wurde am 1.2.2016 eine Quote von 100% auszeschüttet.
Mit Beschluss des AG Ludwigsburg v. 14.12.2015 wurden die nachrangigen Gläubiger gem.
§ 39 Inso aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden. Auch auf diese entfiel eine Quote von 100%.
Mit weiterem Beschluss v.23.11.16 wurde das Verfahren aufgehoben.
Auf Antrag des Schuldners hat das Amtsgericht Ludwisburg mit Beschluss v. 11.4.17 vorzeitig Restschuldbefreiung mit wirkung gegen alle Insolvenzgläubiger erteilt.